Im Dezember 2020 ist mir vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Heilpraktiker für Podologie erteilt worden. Es ist mir nun möglich und erlaubt, Sie ohne ärztliche Verordnung zu behandeln, eine Diagnose zu stellen und die erforderlichen Therapieformen hierfür auszuwählen.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen enthält in der Regel keine Heilpraktiker Leistungen. Fragen Sie daher vorher bei Ihrer Krankenkasse nach ob und im welchem Umfang Leistungen übernommen werden.
Anders verhält es sich bei den privaten Krankenkassen, wenn Sie Privatpatient sind. Doch fragen Sie auch hier nach welche Leistungen übernommen werden. Heilmittelverordnung Nr.: 13
Sollten Sie eine Vereinbarung über Heilpraktiker Leistungen mit mir abgeschlossen haben, so zahlen Sie im Anschluss an die Behandlung den Rechnungsbetrag in bar. Reichen Sie dann die Rechnung Ihrer Versicherung ein, die dann den Rechnungsbetrag Ihnen erstatten wird.
Preise bitte gesondert erfragen!
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